Die “verfassungskonforme Sicherungshaft”

Auf Seite 199 des Regierungsprogramms 2020-2024 von ÖVP und Grünen finden wir die Bombe:

Das ist die Falle, in die die Verhandler der Grünen getappt sind.

In Zukunft werden alle Bürger nicht mehr unter dem Vertrauensgrundsatz der Allgemeinheit stehen. Der juristische Weg dazu ist ganz einfach:

Das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit vom 29.November 1988 wird (mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen) um eine Ziffer ergänzt:

Artikel 2 (1) Ziffer 8:

“Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.”

Der Rest ist ein einfaches Bundesgesetz.

Hier die Rechtsgrundlage im BVG: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000950

Von nun an stehen wir alle nicht mehr unter dem Schutz der Allgemeinheit. Ganz im Gegenteil werden wir alle beweisen müssen, dass von uns keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.

Wie sollte uns dies jemals gelingen?

Die Einzigen, die diese Hölle auf Erden noch verhindern können, sind die Delegierten des Grünen Bundeskongresses:

Liebe Grüne Delegierte!

Der BuKo möge beschließen:

“Der Grüne Bundeskongress stimmt dem Regierungsprogramm 2020-2024 ‘Aus Verantwortung für Österreich’ mit Ausnahme der Schaffung einer ‘Sicherungshaft zum Schutz der Allgemeinheit’ (Seite 199) zu.”

Es geht um Alles.

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