
Am gestrigen Freitag hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) über das Gesetz zum Verbot der Sterbehilfe entschieden. Es ging dabei um §77 “Tötung auf Verlangen” und §78 “Mitwirkung am Selbstmord” des österreichischen Strafgesetzbuchs (StGB).
Die beiden Paragraphen lauten wie folgt:
§77 StGB – Tötung auf Verlangen: “Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.”
§78 StGB – Mitwirkung am Selbstmord: “Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.”
Der Verfassungsgerichtshof hat erkannt, dass der §77 StGB, der die “Tötung auf Verlangen” verbietet und unter Strafe stellt, zur Gänze der Verfassung entspricht. Die Tötung auf Verlangen bleibt ein Straftatbestand und verboten.
Betreffend des §78 StGB, der die “Mitwirkung am Selbstmord” verbietet und unter Strafe stellt, hat der VfGH erkannt, dass der Halbsatz “oder ihm dazu Hilfe leistet” der Verfassung widerspricht und mit Ende nächsten Jahres, dem 31. Dezember 2021, aufgehoben werden muss. Bis dahin gibt der Verfassungsgerichtshof dem Parlament als Gesetzgeber Zeit, die “Hilfe zum Selbstmord” neu zu regeln. Der Rest des §78, “Wer einen anderen dazu verleitet…” bleibt bestehen und verboten.
Ich habe diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Anlass genommen, dem Vorsitzenden der österreichischen Bischofskonferenz, dem Salzburger Erzbischof Franz Lackner zu schreiben:
Sehr geehrter Herr Erzbischof!
Mit großem Interesse habe ich die Reaktion der Bischofskonferenz auf das gestrige Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur Sterbehilfe gelesen. Sie haben dieses “mit Bestürzung” aufgenommen und bezeichnen es als einen “Dammbruch”. Sie schreiben:
“Der Verfassungsgerichtshof hat eine Letztzuständigkeit mit Höchstverantwortung. Das wollen wir Bischöfe grundsätzlich respektieren. Eine derartige Entscheidung kann die Kirche aber nicht mitvollziehen. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bedeutet einen Kulturbruch.”
Sehr geehrter Herr Erzbischof, lassen Sie mich vorausschicken, dass ich “Christ” bin. Ich bin dies aber nicht nur deswegen, weil ich mich als Neugeborener taufen ließ. Ich bin dies aus einem einzigen Grund:
Ich glaube an die Heiligkeit des Lebens von der Zeugung bis zum Tod.
Das “Christentum” stellt seine Mission grundsätzlich in die Versöhnung des Menschen mit dem “Gott” der jüdischen Tradition. Und wir tun dies, vom Anfang bis zum Ende, vom Alpha bis zum Omega, von der “Zeugung durch den Heiligen Geist” bis zur “Auferstehung”.
Nun ist die Frage, wie sowohl die “Zeugung durch den Heiligen Geist” als auch die “Auferstehung” des Jesus von Nazareth zu verstehen sind. Die Kirchengeschichte der letzten zwei Jahrtausende legt Zeugnis darüber ab, wie wir dies im Laufe der Zeit versucht haben. Ich selbst stimme mit beiden lebenden Päpsten überein, dies in Liebe und Mitgefühl zu tun, von “Deus Cartitas Est” über “Caritas in Veritate” und “Laudato Si” bis hin zu “Fratelli Tutti”.
In diesem Sinne gelingt unsere Mission der Versöhnung der Menschen mit Gott, aber auch aller Menschen untereinander, vom jüdischen “Hier bin Ich” (Ex 3,4) bis zum moslemischen “Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen” (Sure 1,1). Wir glauben nicht an den sinnlosen Zufall. Wir vertrauen auf die Liebe und Barmherzigkeit in dieser Welt – vom Anfang bis zum Schluss. Wir alle sind transzendentale Optimisten, in Liebe und Geschwisterlichkeit.
Und so komme ich zu Ihrer Reaktion auf den VfGH. “Gott” hat uns Menschen die Freiheit geschenkt. Der Preis dafür war der Fall aus dem Paradies. Die entscheidende Frage seither ist: Hat der Mensch das Recht, im Zweifel einen anderen Menschen zu töten? Gott hat uns diese Freiheit geschenkt.
In diesem Zusammenhang könnte man unendlich viele Beispiele anführen, vom Brudermord Kains über den Mord des Moses bis zum Attentat Stauffenbergs. Wir haben uns entschieden, besser nicht zu töten und dies grundsätzlich zu verbieten.
Hat nun der Mensch das Recht, im Zweifel sich selbst zu töten? Gott hat uns diese Freiheit ebenfalls geschenkt.
Hier wird die Antwort entscheidend.
Von der “Zeugung durch den Heiligen Geist” bis hin zur “Auferstehung” sind wir mit unserer Freiheit konfrontiert, von der Abtreibung bis zur Euthanasie, von der Mithilfe zum Schwangerschaftsabbruch bis zur Mithilfe zum Selbstmord. Dürfen wir das? Sollen wir das?
Sie schreiben, dass die Kirche die Entscheidung des Verfassungsgerichts “nicht mitvollziehen” kann. Das brauchen wir auch nicht. Die Trennung zwischen Staat und Religion beruht im aufgeklärten Rechtsstaat auf der Trennung von Recht und Moral. Der Staat entscheidet über das “Dürfen”, die Religion über das “Sollen”. Nur weil die Hilfe zum Selbstmord in Zukunft im Zweifel – wie die Hilfe zum Schwangerschaftsabbruch bisher auch – straffrei ist, bedeutet das nicht, dass sie auch moralisch erwünscht sein muss.
Wie wollen wir als Christen damit umgehen? Wie gesagt, bin ich mit den Päpsten Benedikt und Franziskus der Ansicht, dies in Liebe und Geschwisterlichkeit zu versuchen, mit Zuneigung und Mitgefühl. In diesem Sinne halte ich das gestrige Erkenntnis des VfGH für wohldifferenziert. Das Verleiten zum Selbstmord bleibt unter allen Umständen verboten, die Hilfe zum Selbstmord nicht. Was bedeutet das für uns Christen? Wie gehen wir in unserem Glauben an die “Auferstehung” damit um?
Die Euthanasie bringt den Konflikt zwischen “dürfen” und “sollen” offen zu Tage. Wir dürfen uns als Österreicher grundsätzlich selbst töten und zukünftig anderen dabei im Zweifel helfen. Als Christen sollen wir es jedoch nicht.
Dann tun wir es eben nicht. Wir müssen es ja nicht. Wo ist das Problem?
Das Problem ist einzig ein moralisches Problem in uns selbst. Wie stehen wir grundsätzlich zum Selbstmord? Und so stelle ich Ihnen in diesem Zusammenhang abschließend nur eine einzige Frage:
Lieber Herr Erzbischof, glauben Sie, dass Judas, nach seinem Selbstmord, inzwischen in den Himmel aufgenommen ist?
Alles Liebe
Peter Wurm
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