Die Deportation von Kindern

Am gestrigen Donnerstag, den 28. Jänner 2021, wurde die 12jährige Schülerin Tina gemeinsam mit ihrer kleinen Schwester Lea mitten in der Nacht von einer Sondereinheit der Polizei, der Wiener Einsatzgruppe Alarmkommando WEGA, abgeholt und “außer Landes gebracht”. Ihr einziges Vergehen war es, “Ausländerin” zu sein.

Diese Aktion entsprach dem Gesetz.

Fremdenpolizeigesetz 2005:

7. Hauptstück: Abschiebung und Duldung

§ 46 (3): “Das Bundesamt hat alle zur Durchführung der Abschiebung erforderlichen Veranlassungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles ehestmöglich zu treffen.”

Werden die Umstände des Einzelfalls bei uns wirklich ausreichend berücksichtigt? Wollen wir in Österreich wirklich in dieser Weise vorgehen? Wollen wir das?

Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit?

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