I have a dream…
Ab dem 01.01.2014 gibt es nur noch 2 Arten von Steuern:
- Die Einkommensteuer
- Die Umsatzsteuer
ad 1. Die Einkommensteuer
Die Einkommensteuer bezieht sich gleichermassen auf Einkommen aus Arbeit wie aus Eigentumszuwachs. Grundlage der Besteuerung ist das jeweilige Jahreseinkommen wertgesichert zur Basis 01.01.2012. Die Hoehe der Besteuerung betraegt
- bis zur Hoehe des Bedingungslosen Grundeinkommens von € 10.000,- (Zehntausend Euro / EUR 10k) 100%,
- darueber 50%,
- sowie ab € 1,000.000,- (Eine Million Euro / EUR 1m) wieder 100%.
ad 2. Die Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird gleichermassen auf Guetertransaktionen wie Kapitaltransaktionen erhoben und betraegt 20%, sowie fuer Grundbeduerfnisse 10%.
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Aus diesen Staatseinnahmen werden das Bedingungslose Grundeinkommen BGE, die Bedingungslose Grundgesundheit, die Bedingungslose Grundbildung, die Bedingungslose Grundsicherheit, sowie die Bedingungslose Grundinfrastruktur jedes Buergers von der Zeugung bis zum Tod finanziert.
Alle weiteren Steuern und Gebuehren werden ersatzlos gestrichen.
Im Gedenken an Jesus von Nazareth und Karl Marx
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ad 1. Einkommensteuer: Wenn Alle Staatsschulden getilgt sind, kann der Einkommensteuersatz II von 50% auf 33% oder 25% gesenkt werden, sofern das Staatsbudget kein Defizit aufweist.
ad 2. Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer auf Grundbeduerfnisse kann im Bedarfsfall von 10% bis auf 0% gesenkt werden.

Selbstverstaendlich verlangt das konsequenterweise einen Flaechendeckenden Mindestlohn von EUR 15k p.A. fuer einen Vollzeitjob.